Hans-Peter Wolf
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Persönliche, langjährige Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für Ammoniak- Kälteanlagen vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz.
Prüfung, Überwachung und sicherheitstechnische Begutachtung von Ammoniak-Kälteanlagen hinsichtlich dem Stand der Technik / Sicherheitstechnik.
Durchführung von Seminaren entsprechend den Anforderungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGR 500, Teil 2, Kap. 2.35 sowie der Störfallverordnung (12. BImSchV) für Beschäftigte an Ammoniak-Kälteanlagen.
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